Jahresabschluss und Steuererklärungen
Die Aufgabe eines Steuerberaters ist für Sie einen nach steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimierten Jahresabschluss zu erstellen.
Alle Informationen werden hier zusammengetragen und dokumentiert.
Anschließend bringen wir die unterjährige Finanzbuchführung auf den Punkt!
Diese spiegelt die wirtschaftliche Situation des Unternehmens wider. Dabei zeigen wir Ihnen interessante Anhaltspunkte zur zukünftigen Steuerung Ihres Unternehmens auf.
Der Jahresabschluss hat spätestens seit der Publizitätspflicht eine neue Rolle als Ausweis des Unternehmenserfolges und der Wettbewerbsfähigkeit.
Geschäftspartner und Kreditinstitute stellen wachsende Anforderungen an dessen Aussagefähigkeit.
Unsere Jahresabschlüsse entsprechen in allen Punkten den Anforderungen der Kreditinstitute, der Finanzämter und Registergerichte.
Durch eine detaillierte Kommentierung aller Bilanzposten erfüllen wir alle gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse eines Unternehmens.
Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2012 beginnen, müssen alle bilanzierenden Unternehmen in Deutschland gemäß §5b des EStG ihre Bilanz, ihre Gewinn-und Verlustrechnung und gegebenen falls eine Überleitungsrechnung standardisiert elektronisch übermitteln.
Durch eine detaillierte Kommentierung aller Bilanzposten erfüllen wir alle gesetzlichen und vertraglichen Erfordernisse.
Im Einzelnen umfasst unsere Leistung die Erstellung
- von Steuerberechnungen
- von Jahresabschlüssen von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften
- von Anhängen bei Kapitalgesellschaften
- einer Zusammenstellung von veröffentlichungspflichtigen Unterlagen
Für Freiberufler und kleineren Unternehmen bieten wir auch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
Sie wünschen ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.